Online Handel bringt entscheidende Vorteile mit sich – man erreicht eine weitaus größere Zielgruppe, hat weitreichende Marketing-Möglichkeiten und geht mit dem Lauf der Zeit. Aber nicht alles ist so einfach wie es scheint. Themen wie Steuerrecht können beispielsweise regelrecht kompliziert werden! Wer sich mit dem Thema Online-Handel auseinandersetzt oder vielleicht sogar selbst Online Händler ist, der ist in letzter Zeit um eine bestimmte Headline nur schwer herumgekommen – das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – beziehungsweise die Steuerbescheinigung 22f. Wir möchten euch heute einmal erklären, was eigentlich hinter diesem Gesetzestext steckt, was er für Änderungen mit sich bringt und worauf ihr in Zukunft achten müsst.
Was ist die 22f Steuerbescheinigung?
Online Handel bringt entscheidende Vorteile mit sich – man erreicht eine weitaus größere Zielgruppe, hat weitreichende Marketing-Möglichkeiten und geht mit dem Lauf der Zeit. Aber nicht alles ist so einfach wie es scheint. Themen wie Steuerrecht können beispielsweise regelrecht kompliziert werden! Wer sich mit dem Thema Online-Handel auseinandersetzt oder vielleicht sogar selbst Online Händler ist, der ist in letzter Zeit um eine bestimmte Headline nur schwer herumgekommen – das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – beziehungsweise die Steuerbescheinigung 22f. Wir möchten euch heute einmal erklären, was eigentlich hinter diesem Gesetzestext steckt, was er für Änderungen mit sich bringt und worauf ihr in Zukunft achten müsst.
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG
hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5
und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm
bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die
Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte
Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehört auch das Beginn- und Enddatum der
Gültigkeit der dem liefernden Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erteilten
Bescheinigung über dessen (umsatz-) steuerliche Erfassung.“
In Kurzform bedeutet das also: Personen, die auf einem Online-Marktplatz handeln möchten, müssen natürlich beim Finanzamt gemeldet sein. Der Marktplatzbetreiber muss sich absichern und daher die Steuerbescheinigung eines jeden Händlers einfordern. Umsatzsteuerausfälle im Ecommerce sollen so eingegrenzt und im besten Fall komplett verhindert werden. Die Bescheinigung nach 22f beinhaltet die wichtigsten Informationen über den Händler und dessen Tätigkeiten. Dazu zählen typische Impressums-Angaben, wie beispielsweise der Name des Unternehmers und dessen Adresse sowie die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich müssen Beginn- und Enddatum des Gültigkeitszeitraumes angegeben werden, genauso wie der Ausgangs- oder Versandort der Ware inklusive Zielortes. Auch Zeitpunkt und Höhe von Verkäufen sind hier aufgelistet. Im Grunde genommen kann man der Bescheinigung alle wichtigen Informationen über den Unternehmer entnehmen.
Wieso brauche ich die 22f Steuerbescheinigung, um bei Amazon zu verkaufen?
Wie im oberen Abschnitt bereits erwähnt muss sich jede Online-Handelsplattform für das neue Gesetz absichern. Auch Amazon ist eine solche Handelsplattform. Jeder, der Waren auf Amazon verkauft – auf welche Art und Weise auch immer – ist nun in der Pflicht, eine solche Steuerbescheinigung vorzulegen, um weiter verkaufen zu können. Welchen Hintergrund das ganze eigentlich hat, haben wir euch im folgenden Abschnitt einmal genauer erklärt.
Was ist der Hintergrund der 22f Steuerbescheinigung?
Aber wozu der ganze Aufwand eigentlich? Die Notwendigkeit zur 22f Steuerbescheinigung hat einen sehr verständlichen Hintergrund. Bisher konnte jeder auf Online-Marktplätzen wie beispielsweise Amazon Produkte zum Verkauf anbieten – und zwar ganz egal, aus welchem Land der Händler stammt. Das bedeutet also, dass ein deutscher Händler genauso handeln kann, wie einer, der in China ansässig ist. Das allein ist an sich auch kein Problem, sondern bietet für beide Seiten sogar viele Vorteile. Ein weitaus größeres Angebot für Kunden, die den Marktplatz im Internet besuchen, kommt auch dem Marktplatzbetreiber zugute. Problematisch wird es aber beim Thema Steuern. Während ein chinesischer Händler die deutsche Umsatzsteuer umgehen kann, muss ein in Deutschland gemeldeter Händler diese natürlich abführen. Das führte zu enormen Preisunterschieden, da ausländische Händler ihre Ware zu weitaus günstigeren Preisen anbieten konnten, als die deutschen Händler. Diese waren dementsprechend im Nachteil. Viele Fälle von Steuerhinterziehung waren außerdem die Folge – und diese waren oft schwer nachvollziehbar.
Da die Haftung für eine mögliche Steuerhinterziehung bei dem Händler selbst lag, gab es oftmals Probleme, die nur schwer lösbar waren. Um diese Probleme aus der Welt zu schaffen, liegt die Verantwortung seit dem 01.01.2019 bei dem Marktplatz, auf dem die Händler verkaufen. In unserem Fall also beispielsweise bei Amazon selbst. Durch die Umlegung der Haftung können sich die Händler aber natürlich nicht komplett aus der Affäre ziehen. Die Handelsplattformen müssen nun von jedem Anbieter die 22f Bescheinigung einfordern, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer auch wirklich abgeführt wird, sobald nach Deutschland verkauft wird.
Wie bekomme ich eine 22f Bescheinigung?
Sie benötigen nun also eine 22f Steuerbescheinigung – aber woher bekommt man eine solche überhaupt? Eine Bescheinigung zu beantragen ist viel leichter, als es zu Beginn vielleicht den Anschein hat. Mittlerweile gibt es sogar schon elektronische Verfahren zur Beantragung. Oftmals bekommt man bereits sehr pünktlich einen Hinweis vom Steuerberater dazu, wann man diese benötigt und auch dazu, wo man sie bekommt. Um weiterhin auf Online-Plattformen wie Amazon verkaufen zu können, gehen Sie am besten zu dem für Sie zuständigen Finanzamt oder auf die Website, falls vorhanden. Dort erkundigen Sie sich nach dem „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von §22 Abs. 1 Satz 2 UstG“, oder auch kurz „UST1TJ“. Ein Beispiel dieses Formulars finden Sie auch hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Was an welcher Stelle einzutragen ist, erklärt sich weitgehend von selbst. An dieser Stelle hilft der Steuerberater aber sicherlich gerne weiter. Auch im Finanzamt gibt es Ansprechpartner, die sich mit diesen Themen auskennen.
Bis wann muss ich die Bescheinigung haben?
Wer sich jetzt denkt, eine solche Bescheinigung zu brauchen, und diese noch nicht vorliegen hat, fragt sich sicherlich, ob dies Auswirkungen auf mögliche Unternehmenspläne hat. Die Antwort lautet hier aktuell leider: ja. Das Gesetz zur 22f Steuerbescheinigung wurde nämlich bereits zum 01.01.2019 verabschiedet. Es gab damals sogar eine Übergangsfrist, um nicht von heute auf morgen die Regelungen komplett ändern zu müssen. Diese Fristen sind Anfang 2020 aber leider schon abgelaufen. Anbieter aus Drittländern, also beispielsweise aus China, hatten bis zum 01. März letzten Jahres Zeit, sich eine Umsatzsteuerbescheinigung zu besorgen. Für deutsche Händler war diese Frist sogar noch etwas länger angesetzt: bis zum 01. Oktober hatten wir Zeit, um uns um die Bescheinigung zu kümmern. Wer nun ganz neu auf Amazon handeln möchte, kommt um die Bescheinigung wohl nicht mehr herum.
Was passiert, wenn ich keine 22f Bescheinigung habe?
Der Hintergrund der 22f Steuerbescheinigung ist bekannterweise der, dass möglicher Steuerhinterziehung durch die Händler ein Riegel vorgeschoben wird.
Nun haftet der Marktplatz selbst – aber auch das bringt natürlich Veränderungen mit sich. Was kann also im schlimmsten Fall passieren, wenn man als Händler keine 22f Bescheinigung vorlegen kann? Im ersten Moment scheint das an sich kein großes Problem. Einige Plattformen wie beispielsweise eBay drohen aber mit der Löschung des Profils, falls die Bescheinigung nicht vorliegen sollte. Jedoch sollte man kein Risiko eingehen, denn das Thema Steuerhinterziehung ist ein sehr ernst zu nehmendes – und hier möchte wohl niemand Probleme bekommen.
So kann es bei einer fehlenden Steuerbescheinigung sogar bis zu der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung kommen.
Die Zukunft der 22f Steuerbescheinigung
Und wie geht es in Zukunft wohl weiter? Bereits letztes Jahr gab es Diskussionen darüber, die Bescheinigung wieder abzuschaffen. Diese waren aber nichts weiter als ebendas – Diskussionen. Bis heute hat sich also nichts geändert. Es wird daran gearbeitet, die elektronische Beantragung weiter zu vereinfachen und ein komplett elektronisches Verfahren einzurichten. Die 22f Steuerbescheinigung bleibt aber nach wie vor Pflicht – und hat zugegebenermaßen auch einige Vorteile. Zwar bedeutet die Beantragung einen kleinen Mehraufwand für Online Händler, aber die Bescheinigung bietet auch mehr Sicherheit für den Ecommerce. Das wichtigste an dieser Stelle ist letztendlich, dass wir auf unseren Marktplätzen im Netz sicher sind und alles nach dem Gesetzt korrekt abläuft.
Und nach der Beantragung bleibt wie gesagt alles beim Alten. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohes Schaffen und weiterhin viel Erfolg!